AGB Mentoring
Business-Mentoring
“Lead & Expand”
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Patricia Kahr, MBA BA, Prochaskagasse 49a, 8045 Graz, Österreich (im Folgenden „Mentorin“)
und ihren Kundinnen (im Folgenden „Kundin“) über die Erbringung von Mentoring-, Beratungsleistungen. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen im Sinne des UGB. Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von individuellen 1:1-Mentoring-Leistungen im Online-Format, insbesondere im Bereich Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation eingeschränkt auf Marketing und Vertrieb. Die Mentoring-Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensprüfungsberatung dar und ersetzen diese nicht. Die Leistungen werden online erbracht (z. B. via Videokonferenz). Ein konkreter Erfolg oder wirtschaftliches Ergebnis wird nicht geschuldet.
3. Vertragsabschluss
Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande durch:
Buchung eines Mentoring-Pakets über die Buchungsseite
Abschluss des Zahlungsvorgangs (Stripe)
und Übermittlung einer Buchungs- bzw. Zahlungsbestätigung
Mit Abschluss der Buchung erklärt die Kundin, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Alternativ kommt der Vertrag durch schriftliche Annahme eines individuellen Angebots zustande.
4. Leistungsumfang und Laufzeit
Das Mentoring-Programm „Lead & Expand“ umfasst:
• 8 Einzeltermine à 60 Minuten über einen Zeitraum von 16 Wochen
• Durchführung im Online-Format via Google Meet
• Digitale Arbeitsunterlagen, Vorlagen und strategische Tools
• E-Mail-Support zwischen den Terminen im angemessenen Umfang
Die Leistung stellt eine Dienstleistung im Sinne der §§ 1151 ff ABGB dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder unternehmerischer Erfolg wird nicht geschuldet. Die Kundin ist für die Umsetzung der erarbeiteten Inhalte selbst verantwortlich. Das Mentoring stellt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensprüfungsberatung dar.
5. Durchführung und Kommunikation
Die Mentoring-Leistungen werden online erbracht. Die Kommunikation zwischen den Sessions erfolgt – sofern Teil des gebuchten Angebots – per E-Mail. Ein Anspruch auf jederzeitige Erreichbarkeit besteht nicht. Die Teilnahme an Online-Sessions setzt eine funktionierende technische Infrastruktur (insbesondere Internetverbindung, Kamera und Audio) auf Seiten der Kundin voraus. Technische Störungen ausserhalb des Einflussbereichs der Mentorin begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung. Die Parteien werden sich bemühen, den Termin in zumutbarer Weise fortzusetzen oder neu zu koordinieren.
6. Terminvereinbarung, Absagen und Nichterscheinen
Die Termine werden zu Beginn der Zusammenarbeit verbindlich festgelegt. Terminverschiebungen durch die Teilnehmerin sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform möglich. Ein Ersatztermin wird innerhalb der Programmlaufzeit vereinbart. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt der Termin als wahrgenommen. Die Mentorin ist berechtigt, Termine aus wichtigen Gründen abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.
7. Mitwirkungspflichten der Kundin
Die Kundin ist für ihre aktive Mitarbeit verantwortlich. Der Erfolg des Mentorings hängt maßgeblich von:
der Umsetzung der besprochenen Inhalte
der Vorbereitung auf Termine
und der Eigenverantwortung der Kundin
ab. Die Mentorin übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen oder deren Folgen. Die Umsetzung der erarbeiteten Inhalte liegt ausschließlich in der Verantwortung der Kundin.
8. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Angebot. Die Zahlung erfolgt im Voraus oder – sofern angeboten – per Ratenzahlung und ist netto zzgl. Umsatzsteuer. Eine Ratenzahlung stellt keine monatlich kündbare Leistung dar. Die gesamte Vergütung bleibt auch bei Ratenzahlung geschuldet.
Bei Zahlungsverzug ist die Mentorin berechtigt:
weitere Leistungen und Termine bis zur vollständigen Zahlung zu verschieben.
Mahngebühren, Verzugszinsen sowie Betreibungskosten zu verrechnen
9. Rücktritt und Vertragsauflösung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bis zwei Wochen vor dem ersten vereinbarten Termin möglich. Nach Beginn der Leistungserbringung (erster Termin) ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Eine anteilige Rückerstattung – auch bei Ratenzahlung – ist ausgeschlossen. Eine vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit durch die Kundin berührt den Vergütungsanspruch der Mentorin nicht. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
10. Aufzeichnungen
Die Mentoring-Sessions werden nicht aufgezeichnet. Die Anfertigung von Audio-, Video- oder Textaufzeichnungen durch die Kundin ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Mentorin unzulässig.
11. Unterlagen, Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Mentorings bereitgestellten Inhalte (z. B. PDFs, Workbooks, Vorlagen, Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist ausschließlich für eigene Zwecke der Kundin gestattet. Inhalte und Aussagen aus dem Mentoring dürfen ausschließlich für eigene unternehmerische Zwecke der Kundin verwendet werden und nicht in einer Weise, die den berechtigten Interessen der Mentorin zuwiderläuft. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbeschränkt über das Vertragsende hinaus.
13. Haftung
Die Mentorin haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrerseits, die durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung für den Umsetzungserfolg, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder nicht erreichte Geschäftsziele der Kundin ist ausgeschlossen. Die Kundin hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Mentorin zurückzuführen ist. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bereitgestellter Informationen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung unter www.patriciakahr.com/datenschutz. Zahlungen werden über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt. Es gelten deren Datenschutzbestimmungen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Mentorin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 2026
AGB Inhouse Präsenztrainings & Workshops
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Inhouse-Präsenztrainings und Workshops zwischen
Patricia Kahr, MBA BA (im Folgenden „Trainerin")
und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (im Folgenden „Unternehmen").
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Für 1:1 Online-Mentorings felten diese Bestimmung nicht. Verbrauchergeschäfte werden nicht geschlossen. Diese AGB gelten für alle Verträge, die ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung geschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss und Terminbindung
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (E-Mail ausreichend) zustande. Mit Annahme des Angebots gilt der vereinbarte Termin als verbindlich fixiert. Terminänderungen oder Verschiebungen bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang und Durchführung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot. Die Durchführung erfolgt als Präsenztraining am vereinbarten Veranstaltungsort. Die Leistung stellt eine Dienstleistung im Sinne der §§ 1151 ff ABGB dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder unternehmerischer Erfolg wird nicht geschuldet. Eine Online-Durchführung kann einvernehmlich vereinbart werden und gilt als vereinbarungsgemäße Erfüllung. Bei Online-Durchführung stellt das Unternehmen sicher, dass alle Teilnehmenden über stabile Internetverbindung, funktionsfähige Kamera und Mikrofon verfügen.
Die im Angebot festgelegte Teilnehmerzahl ist verbindlich. Abweichungen von mehr als 20 % sind der Trainerin mindestens 7 Tage vor dem Termin schriftlich mitzuteilen.
4. Veranstaltungsort und Mitwirkungspflichten
Der Veranstaltungsort liegt in der organisatorischen Verantwortung des Unternehmens.
Das Unternehmen stellt insbesondere sicher:
geeignete und sichere Räumlichkeiten
funktionsfähige technische Infrastruktur (z. B. Beamer, Flipchart)
rechtzeitige Information der teilnehmenden Personen
ungestörte Durchführung während der vereinbarten Trainingszeit
erforderliche Informationen oder Unterlagen für die Trainingsgestaltung mindestens 7 Tage vor dem Termin
Die Trainerin haftet nicht für Mängel des Veranstaltungsortes, der bereitgestellten Infrastruktur oder das Verhalten von Teilnehmenden, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Trainerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig.
Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Durchführung ohne Abzug fällig. Bei Nichtzahlung fälliger Beträge ist die Trainerin berechtigt, die Durchführung des Trainings bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern. Reise- und Nebenkosten werden – sofern nicht pauschal vereinbart – gesondert nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie Mahn- und Inkassokosten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Trainerin ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Eine Aufrechnung durch das Unternehmen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Reise- und Nebenkosten
Zusätzlich zum Honorar können anfallen:
Fahrtkosten (Zug 2. Klasse oder amtliches Kilometergeld nach BMFV)
Übernachtungskosten (mittlerer Standard)
Park- und Mautgebühren
Verpflegungsmehraufwand bei ganztägigen Trainings
Sofern nicht anders vereinbart, werden diese nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
7. Stornierung und Terminverschiebung
Eine Stornierung oder Terminverschiebung hat in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen.
Stornierung:
bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei
29 bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des Honorars
ab 13 Tage vor dem Termin: 100 % des Honorars
Terminverschiebung:
Eine Terminverschiebung gilt als Stornierung, sofern sie nicht mindestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Termin erfolgt und innerhalb von 6 Monaten ein Ersatztermin vereinbart wird.
Erfolgt eine Terminverschiebung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf, wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars sofort fällig.
Wird innerhalb von 6 Monaten kein Ersatztermin einvernehmlich vereinbart, gelten die Stornobedingungen gemäß Punkt 7.
Die Benennung einer Ersatzteilnehmerin oder eines Ersatzteilnehmers ist möglich, sofern der Charakter des Trainings dadurch nicht wesentlich verändert wird.
8. Absage durch die Trainerin
Die Trainerin ist berechtigt, das Training aus wichtigen Gründen abzusagen, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen. Die Absage erfolgt unverzüglich nach Kenntnis des Absagegrundes.
In diesem Fall wird:
ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten angeboten oder
ein bereits bezahltes Honorar vollständig rückerstattet
Während der Dauer höherer Gewalt (Pandemie, Naturkatastrophe, Streik, behördliche Anordnungen) ruht die Leistungspflicht beider Parteien. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Trainerin.
9. Unterlagen und Nutzungsrechte
Bereitgestellte Trainingsunterlagen, Präsentationen und Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den internen Gebrauch des Unternehmens bestimmt.
Unzulässig sind insbesondere:
Weitergabe an Dritte außerhalb des Unternehmens
Vervielfältigung über den vereinbarten Teilnehmerkreis hinaus
kommerzielle Nutzung oder Weiterverkauf
Veröffentlichung in digitaler oder analoger Form
Audio-, Video- oder Fotoaufzeichnungen des Trainings sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Trainerin zulässig.
Ein Verstoß berechtigt die Trainerin zur sofortigen Beendigung der Leistung ohne Rückerstattung des Honorars sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz.
10. Haftung
Die Trainerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf das Dreifache des für den jeweiligen Trainingstermin vereinbarten Nettohonorars.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Trainings überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen vertrauen darf.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Trainerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
Die Trainerin haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen des Unternehmens, die auf Basis der Trainingsinhalte getroffen werden. Die Entscheidung über Art, Umfang und Zeitpunkt der Umsetzung sowie die Beurteilung der Eignung für die spezifische Unternehmenssituation obliegt ausschließlich dem Unternehmen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Trainerin.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen.
Ausgenommen sind:
Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden
Informationen, die dem Empfänger nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren
gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten
Die Verpflichtung gilt für die Dauer von 5 Jahren über das Vertragsende hinaus.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Kontaktdaten, Teilnehmerlisten) erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.patriciakahr.com/datenschutz.
Teilnehmerlisten und personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Leistungserbringung verwendet und nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (z.B. steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten von 7 Jahren für Rechnungen). Das Unternehmen ist für die Einholung etwaiger datenschutzrechtlich erforderlicher Einwilligungen (z. B. bei Foto- oder Videoaufnahmen) verantwortlich.
13. Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der im Angebot vereinbarte Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Graz. Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens verpflichten sich die Parteien, eine außergerichtliche Beilegung durch eingetragene Wirtschaftsmediatorinnen oder Wirtschaftsmediatoren gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG) zu versuchen. Die Kosten der Mediation werden von beiden Parteien je zur Hälfte getragen.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Zusagen werden nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: 2026

